Bei Verkauf oder Vermietung muss vom Verkäufer bzw. Vermieter ein Energieausweis für das Gebäude vorgelegt werden können.

Je nach Baualter und Gebäudegröße ist der Bedarfsausweis oder der einfachere Verbrauchsausweis erforderlich.

Die Regelungen dazu sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausgeführt. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Objekt.